Das Sumpf-Blutauge ist Blume des Jahres 2025

Moore gehören zu den artenreichsten und gleichzeitig gefährdetsten Ökosystemen Europas. Sie sind nicht nur bedeutende Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, sondern erfüllen auch zentrale Funktionen für den Klimaschutz: Intakte Moore speichern große Mengen an Kohlenstoff und regulieren den Wasserhaushalt ganzer Landschaften. Doch durch Entwässerung, Torfabbau und landwirtschaftliche Nutzung wurden in Deutschland bereits über 95% der Moore zerstört oder stark beeinträchtigt. In genau diesen wertvollen, aber bedrohten Lebensräumen wächst die Blume des Jahres 2025 – das Sumpf-Blutauge (Comarum palustre). Die Wahl zur Blume des Jahres 2025 durch die Loki Schmidt Stiftung soll auf diesen Rückgang aufmerksam machen und ein Bewusstsein für den dringend nötigen Schutz und die Renaturierung von Mooren schaffen.

Erkennungsmerkmale

Das Sumpf-Blutauge ist eine ausdauernde, krautige Pflanze, die bis zu 60 Zentimeter hoch werden kann und einen behaarten Stängel hat. Auffällig sind ihre tief dunkelroten bis purpurfarbenen Blüten mit fünf bis sieben schmalen, spitz zulaufenden Kronblättern und einem Kranz spitz gezähnter Kelchblätter. Die Blütezeit reicht von Mai bis August. Ihre gefiederten Blätter sind gesägt, meist fünfteilig und unpaarig, was sie gut von anderen Sumpfpflanzen unterscheiden lässt.

Lebensweise und Lebensraum

Die Blume ist eine typische Moorpflanze, die auf dauerhaft feuchte, nährstoffarme und leicht saure Standorte angewiesen ist. Sie wächst in nassen Zwischenmooren, an verlandenden Gewässerrändern, in Flachmooren und gelegentlich auf nassen Pfeifengraswiesen oder in Niedermoor-Resten. Die Art bevorzugt offene, sonnige Lagen, wo sie nicht durch Beschattung konkurrenzstärkerer Arten verdrängt wird. Sie gilt als Charakterart der Flach- und Übergangsmoore. Die Pflanze ist zudem ein wichtiger Nektarspender für zahlreiche Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge.

Schutzstatus

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSCHG) gilt für das Sumpf-Blutauge der allgemeine Artenschutz (§ 39, BNatSchG). Demnach ist es verboten, diese Pflanze in größeren Mengen ohne vernünftigen Grund zu entnehmen, zu nutzen oder ihren Lebensraum zu zerstören. 
Das Sumpf-Blutauge steht in Rheinland-Pfalz auf der Vorwarnliste. Dies bedeutet, dass es derzeit nicht als akut gefährdet gilt, aber es schon merkliche Rückgänge gibt. Zu diesem negativen Trend tragen der Verlust geeigneter Lebensräume durch Entwässerung, intensive Landwirtschaft, Torfabbau und Bebauung bei. Dies hat dazu geführt, dass das Sumpf-Blutauge in vielen Regionen stark zurückgegangen ist, wie beispielsweise im Norden und Südosten des Pfälzerwaldes, oder, wie im Falle des Moseltals, bereits verschwunden ist.
 

Helfen Sie mit

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Verbreitung in RLP