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Blaualgen-Höchstwerte an der Mosel – Kontakt mit Wasser vermeiden

Die Konzentration von Blaualgen-Chlorophyll A ist aktuell im mittleren und unteren Bereich der Mosel so hoch wie zuvor noch nie gemessen. Das haben Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ergeben.
Messung von Blaualgen-Chlorophyll an der Mosel.
Messung von Blaualgen-Chlorophyll an der Mosel.

Die Konzentration von Blaualgen-Chlorophyll A ist aktuell im mittleren und unteren Bereich der Mosel so hoch wie zuvor noch nie gemessen. Das haben Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ergeben.

Der für ein Badeverbot an Badegewässern maßgebliche Grenzwert von 75 Mikrogramm pro Liter wird teilweise um das Zweifache überschritten. Das LfU rät daher dringend dazu, Gewässer- und Uferbereiche mit deutlich grüner Färbung zu meiden und mit Wasser in Kontakt zu kommen. Das Wasser sollte keinesfalls getrunken oder verschluckt werden. Auch Hunde oder Pferde sind vom Gewässer fernzuhalten. Auf das Schwimmen und andere sportliche Betätigungen mit engem Kontakt zum Moselwasser sind zu verzichten.

Konkret wurden folgende Werte gemessen:

Koblenz-Güls:134 μg/l (Messwert BfG)
Fankel:153,4 μg/l (Messwert LfU)
Wintrich:41,5 μg/l (Messwert LfU)
Staustufe Zeltingen-Rachtig:90,6 μg/l (Messwert LfU)
Staustufe Enkirch-Trarbach:97,9 μg/l (Messwert LfU)

Warnhinweise an Freizeit- und Badegewässern erfolgen bereits ab einem Schwellenwert von 15 μg pro Liter. Das LfU weist jedoch darauf hin, dass die Mosel wie alle Fließgewässer in Rheinland-Pfalz kein Badegewässer ist. Baden in Fließgewässern birgt grundsätzlich vielfältige Gefahren, sei es durch die Strömungen und den Schiffsverkehr. Auch wird z. B. nur in offiziellen Badegewässern die Keimbelastung durch die jeweiligen Gesundheitsämter überwacht.

Die so genannten Blaualgen bilden insbesondere in langsam fließenden Bereichen grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche. Wissenschaftlich handelt es sich bei „Blaualgenblüten“ um eine Massenvermehrung von Cyanobakterien. Blaualgen können Giftstoffe (Cyanotoxine) ins Wasser absondern. Kommen diese mit den Schleimhäuten in Berührung, kann es bei empfindlichen Personen zu Reizungen, Bindehautentzündungen der Augen oder Quaddeln auf der Haut kommen. Grundsätzlich ist es nicht verboten in Gewässern mit „Blaualgenbelastung" Wassersport zu betreiben. Mit zunehmender Blaualgenkonzentration steigen jedoch die gesundheitlichen Risiken bei sportlicher Aktivität mit Wasserkontakt oder durch versehentliches Verschlucken von Wasser. Um Hautreizungen zu vermeiden, sollte man bei Wasserkontakt nach der sportlichen Betätigung duschen oder betroffene Hautpartien abspülen.

Weitere Informationen – auch zum Vorkommen von Blaualgen in Stehgewässern/Badegewässern – sind in einer FAQ abrufbar.

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