LfU hat Hitzefolgen auf die Gewässer im Blick
Hitze und Trockenheit haben vielfältige Auswirkungen auf unsere Gewässer. Das Landesamt für Umwelt begleitet im Sommer 2023 die Entwicklungen mit umfangreichen Messungen und Untersuchungen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen. Über die jeweiligen Links gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
Stand: 12.07.2023
Wassertemperaturen
Die sommerliche Hitze führt dazu, dass die Temperaturen in unseren Gewässern steigen. Durch den damit verbundenen Sauerstoffmangel kann es zu einer Gefährdung der Lebewesen kommen. Daher greift bei hohen Wassertemperaturen ein mehrstufiges Handlungskonzept des Landes, mit dem Wärmeeinleitungen reduziert werden sollen.
Das LfU erhebt kontinueirlich die Wassertemperaturen an den großen Flüssen und stellt diese online zur Verfügung:
Blaualgen
In den Sommermonaten kommt es in Seen und staugeregelten Fließgewässern wie der Mosel seit einigen Jahren zur so genannten Blaualgenblüte. Auch im Verlauf des Sommers 2023 ist mit dieser Entwicklung zu rechnen.
Blaualgen sind Cyanobakterien, deren Kolonien sich als grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche zeigen. Weil Blaualgen Giftstoffe abgeben können, die beim Kontakt mit den Schleimhäuten zu Reizungen, Bindehautentzündungen der Augen oder Quaddeln auf der Haut führen können, sollten grün gefärbte Bereiche gemieden werden. Beim Verschlucken kann es zu Magen-Darm-Beschwerden kommen. Auch Haustiere sind fernzuhalten.
Es wird vorsorglich davon abgeraten, das Wasser zur Zeiten der Blaualgenblüte zur Bewässerung oder Beregnung von Gemüse zu verwenden, da die Cyanotoxine von Pflanzen aufgenommen werden können. Ebenso wird von einem Verzehr von Fischen aus diesen Gewässern zur Zeiten der Blaualgenblüte abgeraten, da Fische die Cyanotoxine aufnehmen und akkumulieren können. Cyanotoxine sind hitzestabil und werden bei der Garung nicht sicher zerstört.
Weitere Informationen finden Sie unter
Badeseen
Vor und während der gesetzlich festgelegten Badesaison vom 1. Juni bis 31. August werden die 67 in Rheinland-Pfalz ausgewiesenen EU-Badegewässer von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Während die Gesundheitsämter die Keimbelastung messen, kontrolliert das LfU die chemische, physikalische und biologische Beschaffenheit.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Blaualgenblüten. Ab einem Schwellenwert von 15 Mikrogramm Blaualgen-Chlorophyll a pro Liter Wasser werden Warnhinweise im Internet veröffentlich und an den Badegewässern selbst aufgehängt. Dieser Schwellenwert wurde am 11.07.2023 im Stadtweiher Baumholder mit einem Wert von 32,2 Mikrogramm überschritten.
Ab 75 Mikrogramm pro Liter (Alarmstufe) gilt ein Badeverbot.
Informationen zu den einzelnen rheinland-pfälzischen Badeseen finden Sie im Badegewässeratlas unter www.badeseen.rlp.de.