Natur Natur sein lassen – LfU unterstützt das Nationalparkamt
Wo Natur Natur sein darf – unter diesem Motto wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald durch die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Die Ausweisung eines derartig großflächigen Wildnisgebietes in unserer heimischen Kulturlandschaft war dabei für alle Akteure eine große Herausforderung.
Bereits bei der Konzeption dieses herausgehobenen Großschutzgebietes unterstützte das Landesamt für Umwelt (LfU) das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) mit seiner naturschutzfachlicher Expertise. Durch die Einberufung in Projektgruppen wirkte das LfU unter anderem an den Arbeiten zum Landeskonzept und an der Erarbeitung des Staatsvertrages zum Nationalpark mit.
Laut Staatsvertrag muss das Nationalparkamt bis 2020 einen Nationalparkplan vorlegen, in dem die wesentlichen Grundzüge des zukünftigen Parkmanagements festgelegt sind. Hierzu lief ein mehrjähriger Prozess, an dem das LfU intensiv in der Betreuung des Nationalparkamtes selbst und bei der Unterstützung der Obersten Naturschutzbehörde eingebunden war.
Konkrete Unterstützung
- Als eine naturschutzfachliche Grundlage ließ das LfU im Jahr 2016 eine Biotopkartierung im Nationalparkgebiet vornehmen. Die Kartierergebnisse stehen über die Kartendienste des Landesamtes zur Verfügung. Diese Biotopkartierung zu Beginn der Existenz des Parks stellt eine wichtige Referenz für die Zukunft dar, wenn es darum geht, die Potenziale natürlicher Abläufe fundiert einschätzen zu können.
- Das LfU begleitete den weiteren Planungsprozess zum Nationalparkplan durch die Teilnahme an den Planmodulen zu Wildtiermanagement (Jagd), Kulturhistorie, Waldentwicklung, Offenlandmanagement, Kommunikation, Forschung und Monitoring. In einer Vielzahl von Arbeitsgruppensitzungen und Beiträgen zu den Entwürfen leisteten die Kolleginnen und Kollegen des LfU einen wichtigen Beitrag, um den Prozess naturschutzfachlich zu qualifizieren.
- Darüber hinaus betreut das LfU das Nationalparkamt kontinuierlich bei Detailfragen des Managements - beispielsweise bei der Beantwortung naturschutzfachlicher Fragen im Rahmen der Durchführung des EU-Projektes Life „Hangmoore“.
- Ebenso findet eine Unterstützung im Bereich des Berichts- und Monitoringswesens statt.
- Auch der zentrale Schutzzweck des Nationalparks - möglichst ungestörte Abläufe der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu ermöglichen - erfordert nicht nur fachliche Expertise, sondern erhebliches Engagement bei der Kommunikation an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis.
Mit diesen Leistungen kommt das LfU einem seiner gesetzlichen Aufträge - der Betreuung der Träger der Schutzgebiete - nach. Über die gesamte Zeit läuft dabei eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Nationalparkamtes.
Als nachgeordnete Fachbehörde des MUEEF unterstützt das LfU darüber hinaus die Oberste Naturschutzbehörde des Ministeriums durch Stellungnahmen und naturschutzfachliche Beratung bei der Fachaufsicht zum Nationalpark. So erfolgt von dort die Zustimmung zum Nationalparkplan, nachdem das Nationalparkamt mit der kommunalen Nationalparkversammlung das Einvernehmen herstellen konnte.
Ihr Ansprechpartner im Landesamt
Ulrich Jäger
Telefon: 06131/6033-1420
E-Mail: Ulrich.Jaeger(at)lfu.rlp.de