Karolina-Haarnixe – invasiv und unerwünscht
In unseren Regionen leben einige Pflanzen und Tiere, die vor vielen Jahren zu uns gewandert sind oder eingeschleppt wurden. Manche von ihnen verursachen Schäden oder verdrängen heimische Arten, andere leben "friedlich" nebeneinander. Mit der so genannten Unionsliste gibt die Europäische Union (EU) seit 2016 eine Übersicht über die relevanten eingewanderten oder eingeschleppten Tier- und Pflanzenarten. Diese können Lebensräume, andere Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt schaden. Die Unionsliste wurde 2017 von 37 auf 49 Arten erweitert, darunter befinden sich 23 Pflanzenarten.
Frühe Phase der Ausbreitung
Seit dem 03.08.2016 ist auch die Karolina-Haarnixe (Cabomba caroliniana) als invasive gebietsfremde Pflanzenart von unionsweiter Bedeutung gelistet und fällt unter die genannte Verordnung. Diese Art ist in Deutschland noch selten und befindet sich nach Artikel 16 der EU-Verordnung in der frühen Phase der Ausbreitung.
Bei Nachweisen von invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten dieser Kategorie – so auch bei Cabomba caroliniana – wird durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Notifizierungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen das Vorkommen an die EU gemeldet, ein Konzept zur Beseitigung erstellt und das Vorkommen beseitigt werden - sofern sich Maßnahmen als sinnhaft darstellen. Nach dem Chinesischen Muntjak (Muntiacus reevesi) im Jahr 2018 handelt es sich damit bereits um das zweite Notifizierungsverfahren, das Rheinland-Pfalz betrifft.
2019 zum ersten Mal in Rheinland-Pfalz entdeckt
Im Naturschutzgebiet (NSG) „Am Grubenkopf“ in Landkreis Bad Kreuznach wurde im Mai 2019 die invasive Wasserpflanzenart Karolina-Haarnixe (Cabomba caroliniana) aufgrund einer Überprüfung früherer, nicht verifizierter Hinweise aktuell sicher nachgewiesen. Damit handelt es sich bei dem Fund im NSG „Am Grubenkopf“ um das erste und bisher einzige bekannte Vorkommen in Rheinland-Pfalz.
Zur Verifizierung der Art hat am 06.06.2019 ein Ortstermin stattgefunden, bei dem sowohl das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF), die örtliche untere Naturschutzbehörde, ein sachkundiger Botaniker des Naturhistorischen Museums Mainz, das Landesamt für Umwelt (LfU) und der zuständige Naturschutzmanager anwesend waren. Das NSG wird durch im Rahmen des Naturschutzmanagements durch das Fachbüro TWELBECK betreut. Es wurde entsprechend der EU-Verordnung folgerichtig gefordert, dass die Art aus den drei besiedelten Gewässern entfernt werden muss.
Gemeinsam mit dem örtlichen Naturschutzmanager wurde im Rahmen der Notifizierung durch das LfU ein Konzept zur Beseitigung der Art erarbeitet. Die Vergabe und Betreuung der Beseitigungsmaßnahme der Art auf Grundlage des Beseitigungskonzeptes findet im nächsten Notifizierungsschritt im Jahr 2020 und darauffolgenden Jahren im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord statt.
Weitere Informationen zu invasiven Arten sowie geeignete Maßnahmen gegen deren Ausbreitung finden Sie hier.