Erneuerbare Energien und Naturschutz

Windräder im Westerwald

Die Förderung regenerativer Energien soll dem Klimawandel entgegenwirken. Somit stellt sie ein Instrument zur Erreichung der vereinbarten Klima- und Ressourcenschutzziele und damit auch zum Schutz der Biosphäre dar. Für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Standortgenehmigung entsprechender Projekte entwickelt und veröffentlicht das Landesamt für Umwelt (LfU) naturschutzfachliche Standards für Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus berät es die landeseigenen Naturschutzbehörden, Kommunen und Planungsträger in den Genehmigungsverfahren und erarbeitet Lösungsvorschläge für natur- und artenschutzfachliche Fragestellungen. In Zukunft soll dies in Form von Leitfäden, Frage- und Antwortkatalogen sowie durch Schulungen in der dafür gegründeten Beratungsstelle erfolgen.

Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz (2023)

Der „Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten in Rheinland-Pfalz“ (2023) wurde vom Landesamt für Umwelt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) im Rahmen des Dialogprozesses Windenergie und Artenschutz erstellt (PDF und Geofachdaten). Die fachliche Vorgehensweise basiert auf neuen methodischen Ansätzen, die aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen zur Beschleunigung der Energiewende im Artenschutzrecht aktuell fachlich bundesweit diskutiert und teilweise bereits umgesetzt werden, wie Habitatmodelle und Schwerpunkträume / Dichtezentren als populationsbezogene Ansätze.

Die Zielkulissen stehen als Kartendienst im FiNaL zur Verfügung. Der Fachbeitrag Artenschutz umfasst neben diesen Zielkulissen für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten, ihre methodische Herleitung und Bedeutung für den Artenschutz auch geeignete und anerkannte Schutz- und Minderungsmaßnahmen und allgemeine artenschutzfachliche Hinweise. Bei der Datenrecherche für die in Kapitel 2.2 genannten Weiteren planungsrelevanten Arten" des Anhangs IV der FFH-RL (RL 92/43/EWG) sowie nach Artikel 1 VS-RL (RL 2009/147/EG) kann aufgrund der Redundanz der Daten in ARTeFAKT und LANIS zu LfU-Artdatenportal und Artenfinder derzeit auf eine Auswertung dieser Portale (ARTeFAKT und LANIS) verzichtet werden. Zu den Nutzungshinweisen für das LfU-Artdatenportal und den Artenfinder gelangen Sie hier.

Für bestehende Windenergiegebiete wurden die naturschutzfachlichen Belange bereits auf Gebietsebene abgewogen, so dass der Fachbeitrag Artenschutz diesen Gebieten, genauso wie vorhandenen Windenergieanlagen und dem Repowering nicht entgegensteht. Gleiches gilt grundsätzlich für bereits qualifiziert geplante Windenergiegebiete, d. h. nach Durchführung einer strategischen Umweltprüfung.

Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung der Energiewende, die u. a. im Rahmen des „Osterpakets“ am 7. Juli 2022 verabschiedet wurden (§ 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)), werden sukzessive in die rheinland-pfälzischen Strategien übernommen. Mit der im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) stattfindenden Überarbeitung des „Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ wird auch den neuen gesetzlichen Regelungen Rechnung tragen.

Windenergie

WEA im Wald

Die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unterliegt naturschutzrechtlichen Vorgaben, die durch spezielle naturschutzfachliche Untersuchungen unter Anwendung belastbarer Methodenstandards zu überprüfen sind. Dies ist für die Akzeptanz und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergienutzung von hoher Bedeutung, da eine transparente und nachvollziehbare Sachverhaltsermittlung wichtige Hinweise zur Vorklärung genehmigungsrelevanter Aspekte liefert und das Ziel verfolgt, die Planungssicherheit zu erhöhen. Ohne etablierte Untersuchungs- und Bewertungsstandards wäre beispielsweise eine naturverträgliche Beplanung von Waldstandorten oder von anderen konfliktreichen Gebieten kaum leistbar.

Naturverträgliche Standortplanungen setzen eine umfassende Ermittlung und Beurteilung projektbedingter Auswirkungen sowie zumutbarer Maßnahmen zur Reduzierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen voraus. Diese werden im Regelfall an den im Planungsraum vorkommenden, windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten, ihren ökologischen Ansprüchen und ihren Gefährdungssituationen bemessen.

Naturschutz und Windenergie-Planungen

Das LfU hat zusammen mit der ehemaligen Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland bereits im Jahr 2012 den „Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet. Er dient Naturschutz- und Genehmigungsbehörden, Kommunen, Planern und Windenergie-Unternehmen als Arbeitshilfe – speziell bei den komplexen Fragestellungen zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben (§§ 44 ff BNatSchG) oder bei Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfungen (§ 34 BNatSchG).

Im Blickpunkt des Gutachtens stehen insbesondere die für Rheinland-Pfalz maßgeblichen windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten sowie die im Regelfall notwendigen Untersuchungs- und Bewertungsanforderungen, die sich aus den Vorgaben des BNatSchG ableiten. Darüber hinaus enthält es Vorschläge für artspezifisch wirksame Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zur vorgezogenen Kompensation (CEF-Maßnahmen: „Measures to ensure the continued ecological functionality of breeding sites and resting places“, FCS-Maßnahmen: „Favourable conservation status“) von Konflikten.

Das Gutachten sowie die entsprechenden Konfliktprognose-Karten finden Sie rechts in der Downloadbox.

NSG Teufelsschlucht bei Irrel

Der „Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ wird derzeit überarbeitet und seine im Jahr 2018 geschaffenen Ergänzungen, namentlich der Leitfaden Rotmilan-Raumnutzungsanalyse und die Arbeitshilfe Mopsfledermaus, darin integriert, um die seit 2012 erlangten wissenschaftlichen Erkenntnisse einzubeziehen. Weitere Konfliktfelder sollen Berücksichtigung finden, z. B. die Errichtung von WEA im Wald und die damit einhergehende erhöhte Relevanz anderer streng geschützter Tierarten im Planungsverfahren, wie Wildkatze und Haselmaus. Das Ziel ist eine optimierte Planungsgrundlage, die einen Beitrag zum naturverträglichen, konfliktärmeren und beschleunigten Ausbau der Windenergie leisten soll.

Kleinwindenergieanlagen (KWEA)

Der 2015 veröffentlichte Leitfaden „Kleinwindenergieanlagen“ widmet sich in erster Linie der potenziellen Betroffenheit von Fledermäusen durch KWEA und diesbezüglich geeigneter Vermeidungsmaßnahmen zur Konfliktentschärfung.