Gefahrstoffe an Arbeitsplätzen

Gefahrstoffe sind chemische Stoffe in den Gefahrenklassen nach § 3 der Gefahrstoffverordnung. Auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden, gelten als Gefahrstoffe. Insbesondere sind all diejenigen Stoffe Gefahrstoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist. Im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist die Exposition am Arbeitsplatz auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers mit Gefahrstoffen zurückzuführen, sodass gegebenenfalls Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

Bei einer Arbeitsplatzmessung zu erfassende Parameter werden in der Regel auftragsbezogen festgelegt, anhand der Vorinformationen und gegebenenfalls nach einer Vorbesichtigung der Arbeitsstätte. Die messtechnischen Ermittlungen können sich komplex gestalten oder auch auf einen einzigen relevanten Gefahrstoff beschränken. Im Zuge eines Arbeitsprozesses entstehende und aus den Materialien oder den Arbeitsmitteln freigesetzte Gefahrstoffe erfordern unsere besondere Aufmerksamkeit, da sie ohne fachkundige Ermittlungen bei der Gefährdungsbeurteilung zuweilen übersehen werden. Messungen können auch durchgeführt werden, um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen.

Die Konventionen der Messstrategie nach den Technischen Regeln zielen auf die Erfassung der Stoffkonzentrationen in der Raumluft durch eine zeitlich und räumlich repräsentative Probenahme ab. Im Hinblick auf die technische Ausführung der Probenahme sind Systeme für die Abscheidung von Partikeln wie Staub sowie Systeme für die Anreicherung dampfförmiger Komponenten und von Gasen aus der Arbeitsplatzatmosphäre zu unterscheiden. Die nachfolgende Übersicht verknüpft exemplarisch Analysenverfahren, Gefahrstoffe als Messparameter und ausgewählte Anwendungen unseres Arbeitsschutzlabors, ohne auf die speziellen Techniken der Probenahme einzugehen.

Tabelle mit Analysenverfahren