| Handlungsleitfaden Saatkrähe

Maßnahmenbündel gegen Schäden durch Saatkrähen

Erster Handlungsleitfaden zeigt Maßnahmen zum Umgang mit Schäden durch Saatkrähen – Maissilage lässt Populationen wachsen – Fehlende hohe Bäume in der Landschaft fördern Anwachsen der Populationen in Städten – Allgemeinverfügung soll letale Entnahme erleichtern
Saatkrähe auf einer Wiese

„Auch, wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach dem dramatischen Rückgang in den 1970er-Jahren in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz erholt haben, gilt die Saatkrähe auf europäischer Ebene als gefährdet und hat damit einen gesetzlichen Schutzstatus. Ihre Zunahme führt auch zu immer mehr Konflikten, sowohl in der Landwirtschaft als auch innerhalb von Orten. In einem Handlungsleitfaden versuchen wir daher alle Interessen zu berücksichtigen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch. Der erste Handlungsleitfaden wurde im Auftrag des Klimaschutzministeriums von der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt. Er zeigt den Ist-Zustand sowie präventive und aktive Maßnahmenempfehlungen zur Lösung dieses Mensch-Tier-Konfliktes auf und soll je nach neusten Erkenntnissen und aktueller Datenlage, etwa aus den Einträgen im Meldeportal Vogelschäden, fortgeschrieben werden. 

Derzeit gibt es vor allem in Rheinhessen, der Vorderpfalz und im Raum Zweibrücken Saatkrähenkolonien von teilweise über 1.000 Brutpaaren. In Höhenlagen wie beispielsweise im Westerwald sind sie hingegen kaum anzutreffen. Insgesamt ist die Zahl der Brutpaare auf etwa 12.500 Brutpaare in ganz Rheinland-Pfalz angewachsen. Der Winterbestand beläuft sich aktuell in Rheinland-Pfalz auf durchschnittlich 16.000 Individuen. 
Die Populationszunahme beruht dabei auf verschiedenen Ursachen: Eine Auswertung im Handlungsleitfaden zeigt, dass im Süden von Rheinland-Pfalz einige der großen Kolonien von Saatkrähen in der Nähe von Biogasproduzenten liegen. Dort lagert in der Regel Fahrsilage, etwa aus Mais – und steht den Krähen ganzjährig als „Kraftfutter“ zur Verfügung. Eine natürliche Nahrungsknappheit in den Wintermonaten besteht demnach nicht – was dazu führt, dass die Wintersterblichkeit sich verringert und damit auch mehr Jungvögel aufgezogen werden.
Fehlende hohe Bäume in der Landschaft, wie etwa Pappeln, sorgen außerdem dafür, dass sich die Saatkrähen Schutz und Brutplätze in der Stadt auf Platanen suchen. Innerorts haben sie keine Fressfeinde, wie den Uhu. Lärm und Licht stören die Tiere nicht. 
Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich durch die Rufe, Verkotung und herabfallendes Nestmaterial zunehmend gestört. Landwirtinnen und Landwirte melden Schäden bis hin zu Ernteausfällen. Dies betrifft vor allem frische Mais- oder Zuckerrübenaussaaten und den Obstbau, vor allem Kirschanbauflächen. 

Leitfaden stellt neue Maßnahmen vor
Neben den bereits praktizierten Maßnahmen zeigt der „erste Handleitungs-Leitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz“ auch neue Ansätze auf. Zu den bereits angewendeten gehören etwa zahlreiche Präventivmaßnahmen vor und während der Aussaat. Im Obstbau wird die Einhausung von Obstbäumen mit Netzen empfohlen. Auch der Einsatz von Knallschussanlagen und die letale Vergrämung durch den Abschuss einzelner Saatkrähen ist möglich, bedarf jedoch der behördlichen Genehmigung, die sich auf Grundlage dieses Handlungsleitfadens vereinfachter begründen lässt.

Als neue Maßnahme stellt das 40-seitige Papier den Schutz von Saatkrähen-Kolonien in ausgewählten Bereichen außerhalb von Ortschaften vor. Dies könnte beispielsweise über die Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile erfolgen, in denen es hohe Bäume – und damit Brutplätze für die Tiere gibt. 
Mitunter werden die Tiere illegal vergrämt – was dann wiederum zu Abwanderungen führt – und zu noch mehr Krähen in Ortslagen. Durch den gezielten Schutz von konfliktarmen Kolonien kann vermieden werden, dass die Tiere zum Brüten in Siedlungen einwandern. 

Neu ist außerdem der Vorschlag für eine Allgemeinverfügung zur letalen Vergrämung. So muss nicht jeder betroffene Betrieb für seinen Bereich eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit wird die Genehmigung zum Abschuss von Krähen per Ausnahme sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch für die Verwaltung vereinfacht. Das Verfahren soll präventiv ernste landwirtschaftliche Schäden vermeiden. Eingetretene Vogelschäden können über das „Meldeportal Vogelschäden“ übermittelt werden (https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/rheinland-pfalz/regionsuebergreifend/vogelschaeden).
Über die Sommermonate sind zusätzlich weitere fachliche Abstimmungen mit dem Landwirtschaftsministerium geplant, etwa zu ackerbaulichen Maßnahmen und zu solchen, wie Fahrsilos besser abgedeckt werden können.

Der Leitfaden ist hier einsehbar: https://lfu.rlp.de/natur/staatliche-vogelschutzwarte-rheinland-pfalz/handlungsleitfaden-saatkraehe  

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 26.06.2024

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