Gefahrstoffe – Sprengstoffe/Pyrotechnik

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Symbolbild Arbeitsschutz

Die auf dem Chemikaliengesetz beruhende Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, also deren Herstellung, Gewinnung und Verwendung sowie deren Einstufung und Kennzeichnung. Zweck der Verordnung ist der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie der Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen.

Die Gefahrstoffverordnung gilt sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch für Universitäten, Schulen und Behörden.

Aufgabenkatalog
  • Bereitstellung von Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung sowie Beratung auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechtes,
  • Bereithaltung von Stoffinformationen,
  • Durchführung von Dialogveranstaltungen mit Kammern, Innungen und Fachverbänden über effektiveren Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.