Der Hochwassermeldedienst warnt vor Wassergefahren. Im Rahmen der Verhaltensvorsorge ist er Teil einer weitergehenden Hochwasservorsorge, die neben der natürlichen Hochwasserrückhaltung und dem technischen Hochwasserschutz ein wirkungsvolles Vorsorgeinstrument zur Begrenzung von Hochwasserschäden ist.
In der Bundesrepublik Deutschland fällt die Regelung des Hochwassermeldedienstes in die Zuständigkeit der Länder. Zur inhaltlichen Konkretisierung wurde in Rheinland-Pfalz 1986 eine Hochwassermeldeverordnung erlassen, die den Hochwassermeldedienst für den Rhein, die Mosel, die Saar, die Sauer, die Our, die Nahe, die Lahn und die Sieg regelt. An den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Saar und Lahn wirkt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Hochwassermeldedienst mit.
Der Hochwassermeldedienst umfasst das Beobachten der Niederschläge, Wasserstände und Abflüsse in den Einzugsgebieten, für die ein Meldedienst besteht. Diese Beobachtungen werden zu Hochwassermeldungen ausgewertet und in der Form von aktuellen Wasserständen und Hochwasservorhersagen nach festgelegten Meldeplänen weitergegeben. Die Weitergabe dieser Meldungen erfolgt auf der Verwaltungsebene durch tägliche Lageberichte an die für den Katastrophenschutz zuständigen Kreis- und Gemeindemeldestellen, die wiederum nach örtlichen Warnplänen die Bevölkerung ihres Gebietes in geeigneter Weise warnen und die notwendigen Schutzmaßnahmen durchführen. Die Hochwassermeldungen werden aber auch auf möglichst vielen Wegen direkt an die Betroffenen vor Ort verbreitet. Für die stündliche Aktualisierung der Wasserstände und die Hochwasservorhersagen mehrmals am Tag werden Rundfunkmeldungen, Videotext im Fernsehen und Internet (neues Fenster) genutzt.
Damit bei der Erstellung von Hochwasservorhersagen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können und die interessierten lokalen Behörden sowie die Öffentlichkeit rasch und umfassend informiert werden können, ist eine dezentrale Organisation der Hochwassermeldezentren erforderlich und hat sich bisher bewährt. Die Zusammenarbeit mit angrenzenden Bundesländern ist durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt.
In Rheinland-Pfalz wurden als Hochwassermeldezentren eingerichtet:
- für den RHEIN das Hochwassermeldezentrum Rhein als gemeinsame Einrichtung des Landes und des Bundes in den Räumen der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest in Mainz,
- für die MOSEL, die SAAR, die SAUER und die OUR das Hochwassermeldezentrum Mosel bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier,
- für die NAHE, den GLAN, die LAHN und die SIEG das Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz.