Entstehungsgeschichte
Das aus der Zusammenlegung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft entstandene Landesamt für Umwelt (LfU), das zunächst bis 2015 Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) hieß, fasst die technische Kompetenz von Umwelt- und Arbeitsschutz in einer einzigen leistungsfähigen Behörde zusammen. Dabei werden jedoch die Konturen der einzelnen Fachbereiche nicht unschärfer. Im Gegenteil: Messen, Bewerten und Beraten auf kompetentem Niveau ist das Anforderungsprofil des LfU. Es liefert die Grundlagen, aus denen heraus Verwaltung und Politik, aber auch Bürgerinnen und Bürger, ihre Entscheidungen treffen können. Ob es beispielsweise um Luftreinhaltung geht, um den Arbeitsschutz, die Gewässerreinhaltung, den Hochwasserschutz oder die Landschaftspflege, im LfU wird die Basis erarbeitet, die sichere Beurteilungen erst ermöglicht. Mit Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes vom 6. Oktober 2015 wurde die Bezeichnung "Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG)" durch "Landesamt für Umwelt (LfU)" ersetzt. Der Behördensitz, die Aufgaben und auch die Ansprechpartner bleiben von dieser Änderung unberührt.
Historie
Das Landesamt für Umweltschutz wurde auf der Grundlage des Landespflegegesetzes im Jahr 1973 errichtet. Durch Landesverordnung von 1984 erhielt es die Bezeichnung "Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht". Dem Landesamt wurden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesgewerbeaufsichtsamtes für Rheinland-Pfalz sowie die Beratung der zuständigen Behörden in Fragen der Abfallwirtschaft übertragen.
Durch die Verwaltungsneuordnung zum 01.01.2000 hat das LfUG den Charakter einer allein bestehenden Landesanstalt erhalten und soll den Ministerien, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie sonstigen Stellen als qualifizierter Ansprechpartner die umfassende naturwissenschaftliche und technische Infrastruktur bereitstellen, die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung verfolgen und den Kontakt mit vergleichbaren Institutionen im Lande und über die Landesgrenzen hinweg halten.
Das Landesamt für Wasserwirtschaft hat seinen Ursprung im April 1951. Damals erfolgte die Überleitung des Amtes für Gewässerkunde von der Wasserstraßenverwaltung des Bundes zur Wasserwirtschaftverwaltung des Landes; sein Sitz war zunächst Koblenz. Noch im September des gleichen Jahres wurde das Amt nach Mainz verlegt und erhielt zunächst den Namen "Landesamt für Gewässerkunde", später dann "Landesamt für Wasserwirtschaft". Die eigenständige Behörde war gemäß dem Landeswassergesetz eine wasserwirtschaftliche Fachbehörde, die beim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz mitwirkt.
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