Besonders geschützte Biotoptypen gemäß § 28 Landesnaturschutzgesetz
Die Vorkommen bestimmter schutzwürdiger Biotoptypen stehen unter gesetzlichem Schutz. Der Gesetzgeber würdigt damit den hohen Stellenwert dieser Biotoptypen für den Naturschutz.
Für die vorkommenden Bestände ist kein förmliches Ausweisungsverfahren wie zum Beispiel für Naturschutzgebiete erforderlich. Die Existenz eines solchen Bestandes allein ist die Voraussetzung für den Schutz. Daher wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff "Pauschalschutz" verwendet.
Nähere Informationen – beispielsweise die Liste der geschützten Biotoptypen, die Verwaltungsvorschrift für eine einheitliche Auslegung und zur Kartierung der Bestände dieser pauschal geschützten Biotoptypen – finden Sie auf der Seite mit den Grundsatzinformationen, weitere Themen können Sie der folgenden Liste entnehmen.