Erneuerbare Energien und Naturschutz
© LfU / K. Isselbächer
Die Förderung regenerativer Energien wirkt dem Klimawandel entgegen, und sie ist ein Instrument zur Erreichung der vereinbarten Klima- und Ressourcenschutzziele und damit auch zum Schutz der Biosphäre. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Standortgenehmigung von Projekten entwickelt und veröffentlicht das LfU anerkannte naturschutzfachliche Standards. Darüber hinaus berät es Fachbehörden, Kommunen und Planungsbüros in den Genehmigungsverfahren und erarbeitet darin Lösungsvorschläge für natur- und artenschutzfachliche Fragestellungen, die von genehmigungsrelevanter Bedeutung sind.
Windenergie
Die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unterliegt naturschutzrechtlichen Vorgaben, die durch spezielle naturschutzfachliche Sachverhaltsermittlungen (Untersuchungen) unter Anwendung von belastbaren Methodenstandards zu überprüfen sind. Dies ist für die Akzeptanz und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergienutzung von hoher Bedeutung, da eine transparente und nachvollziehbare Sachverhaltsermittlung wichtige Hinweise zur Vorklärung von genehmigungsrelevanten Aspekten liefert und das Ziel verfolgt, die Planungssicherheit zu erhöhen. Ohne etablierte Untersuchungs- und Bewertungsstandards wäre beispielsweise eine naturverträgliche Beplanung von Waldstandorten oder von ähnlich konfliktreichen Gebieten kaum leistbar. Naturverträgliche Standortplanungen setzen eine umfassende Ermittlung und Beurteilung projektbedingter Auswirkungen sowie zumutbarer Maßnahmen zur Reduzierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen voraus, welche im Regelfall an den im Vorhabensraum vorkommenden, windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten, ihren ökologischen Ansprüchen und ihrer Gefährdungssituation zu bemessen sind.
Das LfU hat zusammen mit der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (VSW) bereits in 2012 einen Leitfaden für Vögel und Fledermäuse erarbeitet. Er soll Fachbehörden, Kommunen, Planern und Windenergie-Unternehmen als Arbeitshilfe dienen - speziell bei den komplexen Fragestellungen zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben (§§ 44 ff BNatSchG) oder bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen (nach § 34 BNatSchG). Informationen, Beratung und Unterstützung zur Klärung dementsprechender Fragestellungen erhalten die Fachbehörden und Kommunen im Land durch die „Hotline Biodiversität“ und das Referat „Biologische Vielfalt und Artenschutz“ im LfU.
Naturschutz und Windenergie-Planungen
Leitfaden der Staatlichen Vogelschutzwarte und des LfU
Seit Mitte September 2012 ist der 145 Seiten umfassende „Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG 2012)“ verfügbar.
Im Blickpunkt des Gutachtens stehen insbesondere die für Rheinland-Pfalz maßgeblichen windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten sowie die im Regelfall notwendigen Untersuchungs- und Bewertungsanforderungen, die sich aus den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ableiten. Darüber hinaus enthält er Vorschläge für artspezifisch wirksame Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zur vorgezogenen Kompensation (CEF, FCS) von Konflikten.
Das Gutachten sowie die entsprechenden Konfliktprognose-Karten finden Sie rechts in der Downloadbox.
Ergänzungen des Leitfadens
Der Leitfaden „Rotmilan-Raumnutzungsanalyse“ und die Arbeitshilfe „Mopsfledermaus“, die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) erarbeitet und 2018 veröffentlicht wurden, ergänzen den geltenden Leitfaden (VSW & LUWG 2012). Die Naturschutzbehörden und Antragsteller (Vorhabenträger) sowie die für sie tätigen Fachbüros/-gutachter werden damit auf die aktuellen fachlichen Anforderungen, Anpassungen und anzuwendenden Methoden im Umgang mit diesen bei Windenergieplanungen potenziell relevanten Arten hingewiesen.
Kleinwindenergieanlagen
Der 2015 veröffentlichte Leitfaden „Kleinwindenergieanlagen“ widmet sich in erster Linie der potenziellen Betroffenheit von Fledermäusen durch KWEA und diesbezüglich geeigneter Vermeidungsmaßnahmen zur Konfliktentschärfung.