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Vorkommen des Schwarzstorchs
Der seltene und scheue Waldbewohner, früher als "Fischereischädling" verfemt und massiv verfolgt, wurde bei uns bereits Ende des 19. Jahrhunderts als Brutvogel ausgerottet (etwa 1890 letzter Brutnachweis).
Kurz nach Verschwinden des Weißstorchs in den 70er Jahren fasste der Schwarzstorch in Rheinland-Pfalz wieder Fuß. Seit den zwei ersten Brutnachweisen 1982 im Regierungsbezirk Trier konnten jährlich bis zu 18 Brutpaare vor allem in den nördlichen Landesteilen festgestellt werden. Die Eifel inklusive Ahrtal und der Westerwald sind aktuelle Verbreitungszentren dieser schwer zu erfassenden Art, für die ein Gesamtbestand von 25-35 Revierpaaren in Rheinland-Pfalz vermutet wird. Der rheinland-pfälzische Anteil am deutschlandweiten Gesamtbestand der Schwarzstörche beträgt ca. 7%.
Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Gefährdung
In der Roten Liste Deutschlands wird der Schwarzstorch als gefährdet geführt und in Rheinland-Pfalz wird er als Durchzügler eingestuft.
[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]
Lokal ist seit 1993 für Rheinland-Pfalz ein Bestandsrückgang des Schwarzstorches zu verzeichnen, der sich u. a. besonders im Ahrtal bemerkbar macht. Dort wurden seit 1983 überwiegend junge Schwarzstörche als Anflug- und Stromschlussopfer an Mittelspannungsleitungen gefunden. Hauptsächlich unerfahrene Jungtiere verunglückten, wenn sie z. B. durch Spaziergänger bei der Nahrungssuche in den engen Kerbtälern gestört wurden und gegen die darüber führende Leitung stießen oder auf den ungesicherten Traversen der Maste landeten, einen Kurzschluss auslösten und verbrannten.
Schutz
Auch der Schwarzstorch gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er ist ebenfalls eine Zielart der EG-Vogelschutzrichtlinie in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde. Um die Art auch in Zukunft erfolgreich erhalten zu können, werden Schutzmaßnahmen ausgearbeitet und durchgeführt.
Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören Ausweisung von Schutzzonen um den Horst, Wegesperrungen in Horstnähe oder -verlegung nach außerhalb, Verbesserung der Gewässersituation, Überwachung der Horste, Entschärfung von Stromleitungen und Masten, um die oben geschilderten Unfälle zu vermeiden. Außerdem sollte ein Verbot der Jagdausübung von April bis Oktober in Horstnähe geltend gemacht werden, damit die Tiere während der Brutzeit nicht gestört werden. Als Maßnahmen zur Extensivierung der Forstwirtschaft sind zu sehen: Erhalt der Brutbäume, kein Holzeinschlag im Horstumfeld - unbedingt einzuhalten während der Brutzeit, die Entfichtung von Talauen sowie die Förderung alter Laubholzbestände zur Horstanlage.
Trotz positiver Entwicklungssituation befindet sich die Art in einem sensiblen Zustand. Der Schwarzstorchbestand kann sich bei uns mittel- und langfristig nur dann weiterentwickeln, wenn die angelaufenen positiven Bemühungen um Erhalt, Sicherung und Verbesserung seiner Lebensraumsituation fortgeführt und intensiviert werden.
Aktuell ist es in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Förstern, ehrenamtlichen und amtlichen Naturschützern gelungen, durch Anbringen von “Sitzbrettern“ einen Großteil der Gefahrenpunkte zu entschärfen. Das Beispiel “Ahrtal“ zeigt aber auch drastisch, dass Schwarzstörche in ihren Brut- und Nahrungshabitaten besondere Ruhe und Schutz brauchen.
Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Naturschutz bei uns - Störche in Rheinland-Pfalz“, den Bericht zum Schwarzstorch sowie dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.