Erfassung
Die landesweite Erfassung von Verdachtsflächen mit schädlichen Bodenveränderungen ist landesrechtlich im Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 25.07.2005 im § 11 "Erfassung und Bewertung von Flächen für das Bodenschutzkataster" geregelt.