Überwachung der Umweltradioaktivität
Das Strahlenschutzvorsorgegesetz, das nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl im Dezember 1996 in Kraft gesetzt wurde, schreibt ein Messprogramm zur Überwachung der Umweltradioaktivität vor.
Im Rahmen dieses Messprogramms werden auch Messungen durch Messstellen der Bundesländer durchgeführt.
Das Landesamt ist mit zwei Landesmessstellen (Abfall, Bodenoberfläche, sonstige Materialien - Wasser) neben dem Landesuntersuchungsamt und der Landwirtschaftlichen Untersuchtungs- und Forschungsanstalt Speyer an dem bundesweiten Messprogramm beteiligt.
m Routinemessprogramm werden regelmäßig Messfahrten und Probeentnahmen zur Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt durchgeführt.
Die Ergebnisse werden entweder über die Landesdatenzentrale im LfU an das Bundesamt für Strahlenschutz weitergeleitet oder im Fall von in situ-Messungen direkt in das Integrierte Mess- und Informationssystem des Bundes eingespeist.
Im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz ferner in eigener Verantwortung ein bundesweites Messnetz zur Ermittlung der Ortsdosisleistung (ODL). Die Daten werden tagesaktuell in Form einer ODL-Karte veröffentlicht.