Luft-Immissionsüberwachung
Saubere Luft bedeutet mehr Gesundheit und Lebensqualität. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die Europäische Union Grenzwert für Luftschadstoffe festgelegt. Basis dieser Grenzwerte sind die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Durch Erlass der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa im Mai 2008 wurden frühere EU-Richtlinien zusammengefasst und bilden nun die Grundlage für eine europaweit einheitliche Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität in Städten und Regionen (gebietsbezogen), aber auch in der Umgebung von Industrieanlagen (anlagenbezogen). Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch die 8. Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und Erlass der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) im August 2010.
Kernstück der 39. BImSchV sind die rechtlich verbindlichen Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Blei (Pb), Kohlenmonoxid (CO), Benzol, Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Zielwerte für Ozon (O3), sowie Arsen (As), Kadmium (Cd), Nickel (Ni) und Benzo[a]pyren, die in einer weiteren Richtlinie 2004/107/EG festgelegt sind.
Gemäß § 44 BImSchG und der 39. BImSchV obliegt den Bundesländern die Pflicht, die Luftverunreinigungen kontinuierlich zu erfassen und die Bevölkerung aktuell und in Form von Jahresberichten über die Schadstoffkonzentrationen zu unterrichten.
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Rheinland-Pfalz kommt dieser Verpflichtung mit dem Rheinland-Pfälzischen Zentralen Immissionsmessnetz (ZIMEN) und dem angeschlossenen Analytischen Immissionslabor (iLAB) nach.