Medizinprodukte
Hersteller und Importeure dürfen auf Grund des Medizinproduktegesetzes nur sicherheitstechnisch einwandfreie Produkte in Verkehr bringen; die Betreiber müssen entsprechende Anforderungen erfüllen, um Gefahren für Patienten und das medizinische Personal zu vermeiden.
Zum Aufgabenspektrum gehört die Beratung und Unterstützung der Vollzugsbehörden bei der Überwachung der Hersteller, Importeure und Betreiber.
Das Referat 25 "Sozialer und technischer Arbeitsschutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht" ist für Rheinland-Pfalz die zentrale Koordinierungsstelle im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem.
Weitere Aufgaben sind die Ausstellung von Bescheinigungen für die Ausfuhr aktiver Medizinprodukte und Entscheidungen zur Klassifizierung von Medizinprodukten.