Biozidprodukte
In sehr vielen Bereichen unseres Lebens sind wir von Produkten umgeben, die zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze, eingesetzt werden. Von den in diesen Biozidprodukten enthaltenen Wirkstoffen zur Bekämpfung der unterschiedlichsten Organismen können Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgehen. Daher ist mit den Erzeugnissen entsprechend vorsichtig umzugehen. Zum Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt wird das Ziel verfolgt, dass künftig nur noch Biozidprodukte verkauft und verwendet werden dürfen, die nach einer Prüfung ihrer Eigenschaften zugelassen wurden. So wird auch gewährleistet, dass die Produkte die erforderliche Wirksamkeit tatsächlich aufweisen. Hierzu sind zwei Schritte notwendig. Im ersten Schritt werden die Biozid-Wirkstoffe für die jeweilige Anwendungskategorie einer Prüfung unterzogen und gegebenenfalls in eine Positivliste aufgenommen. Im zweiten Schritt durchlaufen alle Biozidprodukte, die die in der Liste aufgeführten Wirkstoffe enthalten, ein Zulassungsverfahren.
Die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Biozid-Wirkstoffe in die Positivliste sowie für die anschließende Zulassung der Biozidprodukte sind in der Biozid-Verordnung festgelegt. Daneben sind in der Verordnung die Zulassungsverfahren, die auf dem unterschiedlichen Gefährdungspotenzial der einzelnen Biozidprodukte basieren, aufgeführt.
Das Landesamt informiert regelmäßig über den Stand der Wirkstoffprüfungen und der Zulassungsverfahren. Daneben werden Stellungnahmen zur Verkehrsfähigkeit, Anwenderkategoriezuordnung und Kennzeichnung von Biozidprodukten erstellt.